Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwägen in Schwangau

Gasprüfung-Füssen

— Ihr Gasprüfservice in der Region —

Wir bieten flexiblen Service bei Ihnen auf dem Campingplatz oder Zuhause

Einfach anrufen und Termin vereinbaren

Wir freuen uns auf Sie!


E-Mail: gaspruefung.fuessen@gmail.com

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, dann hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht auf
dem Anrufbeantworter. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.


Unser Angebot

Gasprüfung durch zertifiziertes Fachpersonal

DVFG-zertifizierte Gasprüfungen nach G-607 für Caravans, und Wohnmobile
für die private Nutzung. Gerne prüfen wir auch die Dichtigkeit von Gasanlagen in
Ihrem Vorzelt, für die Prüfung können wir allerdings keine Haftung übernehmen.

Beratung vor Ort oder per Anruf und Video

Beratung und Unterstützung bei Selbstausbauten.
Auch telefonisch und per Videotelefonie möglich, wenn bei
Ihrem Ausbau Fragen auftreten sollten.

Service bei Ihnen Zuhause oder auf dem Campingplatz

Vor Ort Service. z.B. in den umliegenden Campingplätzen und anderen Stellplätzen in der
Region. Dieser Service ist abhängig von der Entfernung und der Tageszeit.
Wohnmobile können auch zu mir in Schwangau vor die Haustür kommen.

Einschränkungen

Wir prüfen keine Gasanlagen für gewerbliche Nutzung!
Diese werden nach BGV D34 bzw. TRF 2021 geprüft 


  • Ausreichend Gas im Fahrzeug
  • Falls vorhanden, das gelbe Gasprüfbuch
  • Wenn es sich um eine Erstprüfung handelt, dann bitte
    alle CE Nummern der eingebauten Gasgeräte
  • Fragen: Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren per
    Mail oder Telefon

Preise für die Gasprüfung nach G607 variieren stark je nach Anlage und Bedarf vor Ort. Am besten Sie rufen uns an, oder schreiben uns eine E-Mail. Gerne können wir dann
ihren persönlich Bedarf vor der Prüfung besprechen.



Ist eine G 607 Inspektion für mein Caravan/Fahrzeug noch erforderlich?
Ab dem 19. Juni 2024 wird die regelmäßige Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen zur Pflicht. Nach den neuen Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), geregelt im neuen § 60, müssen Flüssiggasanlagen alle zwei Jahre geprüft werden. Zusätzlich ist eine Überprüfung vor der erstmaligen Nutzung und nach bestimmten Änderungen an der Anlage erforderlich. Für Fahrzeuge, die bislang keine solche Prüfung erhalten haben, gilt eine Übergangsfrist bis zum 19. Juni 2025, um diese nachzuholen. Die neue Regelung schafft eine verbindliche Grundlage für die eigenständige Prüfung von Flüssiggasanlagen, die unabhängig von der Hauptuntersuchung durchgeführt wird. Anerkannte Sachkundige können diese Prüfungen wie gewohnt mit den üblichen Prüfmitteln vornehmen.


Wenn Sie zur Sachlage noch Fragen haben, dann zögern Sie bitte nicht diese zu stellen!