
Gasprüfung-Füssen
— Ihr Gasprüfservice in der Region —
E-Mail: gaspruefung.fuessen@gmail.com
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, dann hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht auf
dem Anrufbeantworter. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Gasprüfung durch zertifiziertes Fachpersonal
DVFG-zertifizierte Gasprüfungen nach G-607 für Caravans, und Wohnmobile
für die private Nutzung. Gerne prüfen wir auch die Dichtigkeit von Gasanlagen in
Ihrem Vorzelt, für die Prüfung können wir allerdings keine Haftung übernehmen.

Beratung vor Ort oder per Anruf und Video
Beratung und Unterstützung bei Selbstausbauten.
Auch telefonisch und per Videotelefonie möglich, wenn bei
Ihrem Ausbau Fragen auftreten sollten.

Service bei Ihnen Zuhause oder auf dem Campingplatz
Vor Ort Service. z.B. in den umliegenden Campingplätzen und anderen Stellplätzen in der
Region. Dieser Service ist abhängig von der Entfernung und der Tageszeit.
Wohnmobile können auch zu mir in Schwangau vor die Haustür kommen.

Einschränkungen
Wir prüfen keine Gasanlagen für gewerbliche Nutzung!
Diese werden nach BGV D34 bzw. TRF 2021 geprüft
Ihre Sicherheit
garantiert durch unsere Kompetenz
Wer führt die Gasprüfung an meinem Fahrzeug durch?
Ausschließlich zertifiziertes Fachpersonal darf Gasprüfungen
nach G607 an Freizeitmobilen durchführen.
Unser Prüfpersonal ist nach den aktuellen Richtlinien
geschult.
Wie oft muss Ich die Prüfung machen lassen?
Empfohlen ist alle 2 Jahre. Die meisten TÜV
Prüfstellen, erwarten für die HU eine bestandene
Gasprüfungen nach G607.
Außerdem erwarten auch zunehmend viele
Campingplätze in Europa die Sicherheitsprüfung.
Was brauche Ich für die Prüfung?
Bei der Prüfung wird die Sicherheit Ihrer Gasanlage geprüft.
Für die Prüfung sollten Sie folgendes bereit haben:
Wie sind die Preise strukturiert?
Preise für die Gasprüfung nach G607 variieren stark je nach Anlage und Bedarf vor Ort. Am besten Sie rufen uns an, oder schreiben uns eine E-Mail. Gerne können wir dann
ihren persönlich Bedarf vor der Prüfung besprechen.
Ist die Gasprüfung nach G607 gesetzlich vorgeschrieben?
Ist eine G 607 Inspektion für mein Caravan/Fahrzeug noch erforderlich?
Ab dem 19. Juni 2024 wird die regelmäßige Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen zur Pflicht. Nach den neuen Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), geregelt im neuen § 60, müssen Flüssiggasanlagen alle zwei Jahre geprüft werden. Zusätzlich ist eine Überprüfung vor der erstmaligen Nutzung und nach bestimmten Änderungen an der Anlage erforderlich. Für Fahrzeuge, die bislang keine solche Prüfung erhalten haben, gilt eine Übergangsfrist bis zum 19. Juni 2025, um diese nachzuholen. Die neue Regelung schafft eine verbindliche Grundlage für die eigenständige Prüfung von Flüssiggasanlagen, die unabhängig von der Hauptuntersuchung durchgeführt wird. Anerkannte Sachkundige können diese Prüfungen wie gewohnt mit den üblichen Prüfmitteln vornehmen.
Wenn Sie zur Sachlage noch Fragen haben, dann zögern Sie bitte nicht diese zu stellen!
Kontakt
Tel: 01512 3685440
gaspruefung.fuessen@gmail.com